Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2023
Löschungsankündigung
06.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.04.2022
Termine
13.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Sonstiges
14.11.2019
Termine
20.10.2011
Sonstiges
01.09.2011
Eröffnungen
12.07.2011
Sicherungsmaßnahmen
02.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
15.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.05.2009 Jahresabschluss zum 31.12.2007
16.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006